Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Altstadt“
hier: Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Zu dem Bebauungsplan „Altstadt“ wurde nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt
Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren mit Anregungen und Hinweisen wurden in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet und in Teilflächen Baugrenzen und Verkehrsflächen angepasst:
Die Änderung des Planentwurfs macht eine erneute Veröffentlichung im Internet und die erneute Einholung der Stellungnahmen erforderlich.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „Altstadt“ wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 10.03.2025 bis einschließlich Freitag, den 21.03.2025 im Internet veröffentlicht (Verkürzung der Veröffentlichungsfrist im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB). Die Planunterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Stadt Hadamar abgerufen werden: https://www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene.
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.comStadtplanungAktuelle Beteiligungsverfahren.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Stadtverwaltung, Untermarkt 1, 65589 Hadamar, öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an bauamt@stadt-hadamar.de oder an stadtplanung@kubus-group.com, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hadamar, den 05.03.2025