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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 11/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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​​​​​​​Rasen mähen – aber bitte nicht zur falschen Zeit

Auf Grund zunehmender Mitteilungen zurückführend auf den hohen Geräuschpegel, der beim Rasenmähen während der Mittagszeit entsteht, bitten wir die nachfolgenden Regeln aus der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Hadamar zu beachten:

§ 12 Schutz gegen Lärmbelästigungen

(1)

In der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr, von 22.00 bis 7.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen sind alle Handlungen verboten, die Lärm verursachen, durch den andere beeinträchtigt werden. Hierzu gehören insbesondere das laute Musik hören, der Betrieb von Rasenmähern, Rasentrimmern, Heckenscheren, Elektro- und Motorsägen, Kreissägen, das Reparieren, das Bohren, Schleifen, Hämmern und Spalten von Holz.

(2)

Das Verbot des Abs. 1 gilt in Wohnhäusern, in deren unmittelbarer Nähe, in Wohn- und Mischgebieten und in deren unmittelbarer Nähe. Ausgenommen von dem Verbot sind Leistungen, die in Ausübung eines zugelassenen Gewerbes erbracht werden.

(3)

Tiere sind so zu halten, dass andere nicht durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen belästigt werden.

(4)

Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des Hessischen Feiertagsgesetzes, sowie der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BlmSchV) bleiben von dieser Regelung unberührt.