Schon seit Jahren wird festgestellt, dass Hundehalter ihre Tiere in Wäldern und in der freien Gemarkung laufen lassen, wo sie Hasen und Rehen nach-stellen. Es sei in diesem Zusammenhang erneut darauf hingewiesen, dass bis zum 15. Juni 2025 für alle Hunde in der Feld-, Wald- und Flurgemarkung Anleinpflicht besteht, da dies die Brut- und Setzzeit für die heimische Tierwelt ist. Auch darüber hinaus gehören die Hunde in den Feld-, Wald- und Flurgemarkungen an die Leine.