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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 15/2023
Gestaltung Innenteil Seite 2
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Durchbruch dank rundem Tisch für die Nepomukbrücke

Foto: v.l.n.r. Die Amtsleiterin – Amt für Ländlichen Raum Anett-Christin Hochheim, Frank Aulbach Oberkonservator des Landesamtes für Denkmalpflege, Hans-Georg Kaiser von der Stadtverwaltung, der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer, Bürgermeister Michael Ruoff, Katja Kloft vom Architekturbüro Kloft, vor Ort mit Angela Weimer und Antje Mackauer-Brühl von der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Foto des durch die Stadt bevorzugten Geländers am Beispiel der Nisterbrücke am Kloster Marienstatt.

Bereits im Sommer 2018 war dem Gemeinde-Versicherungs-Verband (GVV) bei einer Begehung der Stadt die niedrige Brüstungshöhe der Mauerbegrenzung der historischen Nepomukbrücke aufgefallen. Dazu kam das bundesweite Aufsehen bezüglich der Tragödie um die drei Kinder, die 2016 in einem Löschteich im Schwalm-Eder-Kreis ertranken. Der dortige Bürgermeister wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und mittlerweile strafrechtlich verurteilt. Als erster Schritt einer Sicherung wurde durch die Stadt die Brücke für Fußgänger gesperrt, was auf großes Unverständnis in der Bevölkerung stieß, aber auf Grund der Rechtslage unausweichlich war.

Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossen daraufhin ein altstadtgerechtes Geländer auf der Brüstung anzubringen. Seitdem gab es keine Einigung zwischen der Stadt Hadamar, der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Grund des Disputs ist seit jeher die Position des notwendigen Geländers. Die Stadt wünscht sich eines auf der Brüstung, damit die Brücke weiterhin uneingeschränkt für den Autoverkehr genutzt werden kann. Die Brücke ist ein wichtiges Bindeglied zur Weststadt und entlastet den Verkehr über die Neue Chaussee. Der Denkmalschutz fordert aber ein Geländer seitlich entlang der Brüstung am Rande der Fahrbahn, um Bohrungen und damit Schwächungen und Verluste der historischen Natursteinsubstanz der Brüstung zu vermeiden. Es geht der Denkmalpflege darum, dass zum Teil noch mittelalterliche Denkmal vor bleibenden Beschädigungen und Substanzverlusten zu schützen. Ein strittiger Punkt war demzufolge die Frage, ob ein Geländer auf der Fahrbahn tatsächlich zur Folge hätte, dass die Brücke für Fahrzeuge breiter als 2,20 m gesperrt werden müsse.

Auf Initiative des Denkmalschutzes trafen sich daher nochmal alle Beteiligten zu einem „Runden Tisch“. Es wurde erneut intensiv diskutiert. Schlussendlich brachten aber ein bislang noch nicht vorgelegter Plan über die genaue Höhe der Abdichtungsebene unter der Fahrbahn und der Einwand des Gesundheitsdezernenten und 1. Kreisbeigeordneten Jörg Sauer den Durchbruch und eine gemeinsame Einigung. Einwand von Jörg Sauer war

  1. Die Befahrung der Brücke durch Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes ist zur Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Hilfsfristen und damit zur Abwendung der Gefährdung von Menschenleben unerlässlich.
  2. Rettungsfahrzeuge und sonstige Einsatzfahrzeuge, wie sie von den für uns arbeitenden Leistungserbringern genutzt werden, haben eine Regelbreite von 2.55 mtr. Sonderfahrzeuge im Rettungsdienst und Katastrophenschutz bis 2.75 mtr. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich eine Mindestbreite von Fahrbahnen, die für den Rettungsdienst benötigt werden, von 3 mtr., bei einer Länge > 12.5 mtr. von 3.5 mtr.
  3. Im vorliegenden Fall ist die Fahrbahn an einer Stelle bis nahe 2.9 mtr. verengt. Dies ist vor dem Hintergrund der historischen Bedeutung des Bauwerkes und den damit verbunden Zwangspunkten sowie der relativen Kürze dieses Abschnittes ausnahmsweise zu akzeptieren. Eine weitere Einengung der Fahrbahn jedoch ist nicht zu dulden, da es dadurch faktisch für bestimmte Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich sein wird, die Brücke zu befahren.

Aus den vorgenannten Gründen ist die geplante Fixierung des Geländers an der Innenseite verbunden mit einer Einengung der Fahrbahn ebenfalls nicht möglich. Dies würde vor allem bei der anstehenden Sanierung der Mainzer Landstraße problematisch werden.

Bürgermeister Michael Ruoff zeigt sich erleichtert über den Ausgang des gemeinsamen Termins und bedankt sich beim Denkmalschutz für die Initiative des erneuten Austausches und den Einsatz des 1. Kreis Beigeordneten. Nun müssen Stadt und Denkmalschutz nur noch über Art und Aussehen des Geländers diskutiert und in welcher Regelmäßigkeit die Geländerpfosten angebracht werden. Ziel ist es natürlich so wenige Bohrungen wie möglich vornehmen zu müssen und optisch dem historischen Charakter der Sehenswürdigkeit keinen Abbruch zu verschaffen. Ein gemeinsamer Austausch mit der GVV soll hier Klarheit über die Möglichkeiten verschaffen und hoffentlich bald wieder zu einer Öffnung der Brücke für Fußgänger führen.