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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufhebung der Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich des Flurstücks 1, Flur 1, ST Steinbach

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 den Beschluss zur Aufhebung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich des Flurstücks 1 in der Flur 1 im Stadtteil Steinbach gefasst. Ferner hat sie in ihrer Sitzung am 20.07.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der aufzuhebenden Ergänzungssatzung befindet sich am nördlichen Rand des Stadtteils Steinbach. Er schließt an die vorhandene Mischbebauung beidseits der L 3022 an. Er umfasst in der Gemarkung Steinbach in der Flur 1 den westlichen Bereich des Flurstücks 1 mit einer Größe von ca. 0,11 ha.

Die Aufhebung der Ergänzungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.

Der Entwurf zur Aufhebung der Ergänzungssatzung wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 05.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 auf der Homepage der Stadt Hadamar unter https://www.hadamar.de/bekanntmachung und unter https://bauleitplanung.hessen.de veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, II. Stock, öffentlich aus und können während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich, elektronisch unter bauamt@stadt-hadamar.de oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungsaufhebung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die zur Satzungsaufhebung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Satzungsaufhebung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Hadamar personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch, Aßlar, beauftragt wurde.

Hadamar, den 04.10.2023

Der Magistrat
Michael Ruoff
Bürgermeister