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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Hadamar, Kernstadt Bebauungsplan "Am Bruchborn-Faulbacher Straße"

Aufgrund der Änderungen von Internetadressen wird die Beteiligung der Öffentlichkeit wiederholt.

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hadamar

Bauleitplanung der Stadt Hadamar, Kernstadt

Bebauungsplan „Am Bruchborn-Faulbacher Straße“

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat in ihrer Sitzung am 07.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bruchborn-Faulbacher Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, der Angabe der vorliegenden Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, sowie der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB und von der Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen wird.

Am 20.07.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar den Entwurf der Plankarte des Bebauungsplanes „Am Bruchborn-Faulbacher Straße“ und den Entwurf der Begründung sowie den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Kenntnis genommen und gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der Entwurf der Begründung und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie der Inhalt der Bekanntmachung sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen. Die Verfahrensunterlagen können unter folgenden Internetadressen innerhalb des Beteiligungszeitraumes vom 26.10.2023 bis 27.11.2023 abgerufen und eingesehen werden.

Stadt Hadamar:

https://www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene

Bauleitplanung Hessen:

https://bauleitplanung.hessen.de/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Verfahrensunterlagen vom 26.10.2023 bis einschließlich 27.11.202 im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, II. Stock im Rathaus in 65589 Hadamar während der unten genannten Öffnungszeiten/ Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung elektronisch unter bauamt@stadt-hadamar.de oder bei Bedarf schriftlich an das Bauamt der Stadt Hadamar, oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Hadamar während der allgemeinen Öffnungszeiten/ Dienststunden vorgebracht werden.

Öffnungszeiten/Dienststunden

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstagnachmittags: 14.00 - 17.00 Uhr

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Punkt 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Das Planungsbüro Sabine Kraus - Stadt und Freiraum - aus Limburg ist mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden.

Übersichtskarte Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Bruchborn-Faulbacher Straße“ umfasst 8.894 m² und liegt im östlichen Siedlungsbereich der Stadt Hadamar und beinhaltet folgende

Flurstücke: Gemarkung Hadamar, Flur 7, Flurstück 440

(Plankarte unmaßstäblich)

Hadamar, 17.10.2023

Der Magistrat
Michael Ruoff
Bürgermeister