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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 17/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, können außerhalb von bebauten Ortsteilen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden.

Anzeigen für Verbrennung von pflanzlichen Abfällen müssen 48 Stunden vor dem beabsichtigten Abbrand beim Ordnungsamt angezeigt werden. Dieser Vorgang ist auch online (auf der Homepage der Stadt Hadamar: Rathaus / Bürgerservice / Nutzfeuer anzeigen / Formular Anzeige Nutzfeuer) möglich. Eine persönliche Vorsprache ist somit nicht erforderlich.

Zulässige Verbrennungszeiten sind:

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Samstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Abbrand darf nur unter ständiger Aufsicht einer zuverlässigen Person und bei trockenem Wetter erfolgen. Starke Hitzestrahlung, Flugfeuer und Verqualmung der Umgebung sind zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 100 m zur nächsten Bebauung einzuhalten ist.

Damit Lauffeuer vermieden werden können, sind dürres Gras, Holz und andere leicht brennbare Materialien in einem Umkreis von ca. 50 m um die Abbrandstelle zu entfernen. Notfalls ist der Boden in diesem Bereich nass zu halten oder mit Sand oder Erde abzudecken. Bei Entstehung von Flugfeuer, Einbruch der Dunkelheit bzw. Beendigung des Abbrandes ist das Feuer vollständig zu löschen. Die Abbrandstelle ist noch mindestens 30 Minuten nach Beendigung des Feuers nachzukontrollieren!

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die oben genannten Sicherheitsmaßnahmen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen geahndet werden. Daher empfehlen wir allen Bürgerinnen und Bürgern, die Anzeige rechtzeitig vorher zu erstatten.

Ordnungsamt Hadamar im April 2026