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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung "Altstadt"

(Bildquelle: www.geoportal.hessen.de)

Bauleitplanung der Stadt Hadamar

Bebauungsplan „Altstadt“

hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.07.2025 den Bebauungsplan „Altstadt“, gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung die in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nach § 51 HGO als Gestaltungssatzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der Übersichtskarte zu entnehmen. Die verbindliche Abgrenzung ergibt sich aus der zur Satzung gehörenden Planzeichnung.

Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit integrierter Gestaltungssatzung in Kraft.

Der Bebauungsplan einschließlich zugehöriger Begründung, wird nach Inkrafttreten gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt und kann auf dem zentralen Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.hessen.de und über die Homepage der Stadt Hadamar (https://www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene) eingesehen und abgerufen werden.

Ergänzend können die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Stadtverwaltung, Untermarkt 1, 65589 Hadamar eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Altstadt“

Hadamar, den 07.01.2026

Der Magistrat der Stadt Hadamar
Michael Ruoff
Bürgermeister