Grillplatz in Niederhadamar kann ab der Saison 2024 wieder angemietet werden.
Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli 2023 eine neue Benutzungs- und Gebührenordnung für den Grillplatz in Niederhadamar beschlossen. Die neue Verordnung ist einsehbar auf der Homepage der Stadt Hadamar unter www.hadamar.de/bekanntmachung.
Der Grillplatz in Niederhadamar „verlängerte Pfortenstraße“ ist ab der Saison 2024 eine städtische Einrichtung, welche zu einem Benutzungsentgelt in Höhe von 100,00 Euro pro Tag angemietet werden kann. Aktuell laufen noch Renovierungsarbeiten. Anfragen für die kommende Saison richten Sie an die Stadtverwaltung Andrea Kreckel, E-Mail: a.kreckel@stadt-hadamar.de, Tel.: 06433/ 89 141.