Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar in ihrer Sitzung am 19.04.2024 folgende Satzung beschlossen:
Der Weg Gemarkung Niederhadamar, Flur 60, Flurstück 10, Größe 802 m², Lagebezeichnung „Hinter der Hohestraße“, wird als solcher aufgehoben.
Die Aufhebung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Hadamar, den 03.05.2024