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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Der bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Steinbach der Stadt Hadamar gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 1, Herr Jan Giegrich hat mit Schreiben vom 29.01.2025 zum 31.01.2025 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat der Stadt Hadamar nachrückt:

Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 3, Frau Helena Sehrt, 96 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter Rainer Schmidt, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Hadamar, 26.05.2025

Der Wahlleiter der Stadt Hadamar
Wahlamt
Untermarkt 1
65589 Hadamar