Die Stadtverwaltung weist Eigentümer auf die Straßenreinigungspflicht bebauter und unbebauter Grundstücke hin. Diese basiert auf den Bestimmungen der örtlichen Reinigungssatzung, welche sich auf der Homepage der Stadt Hadamar unter www.hadamar.de/bekanntmachung finden lässt (Straße und Verkehr). Die Reinigungspflicht umfasst demnach unter anderem die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Neben der Beseitigung von Kehricht muss selbstverständlich auch das Unkraut entfernt werden.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die chemische Unkrautvernichtung auf befestigten Flächen gemäß § 12 (2) Pflanzenschutzgesetz verboten ist. Dies schließt auch die Behandlung mit AdBlue ein. Ebenso ist die Unkrautbekämpfung mit Säuren oder Salz untersagt. Erlaubt sind die mechanische Entfernung oder das Abflammen unter Berücksichtigung des Brandschutzes. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Dezernats für Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Gießen: https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/pflanzenschutzinfothek/allg-pflanzenschutz/unkrautbekaempfung-im-garten/
Bitte veranlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit und eines gepflegten Ortsbildes gegebenenfalls unverzüglich die notwendigen Maßnahmen. Vielen Dank!