Die Stadtverwaltung informiert, dass in der kalten Jahreszeit Wasserzähler und Wasserleitungen so zu schützen sind, dass keine Schäden durch Frost entstehen können.
Der Hauseigentümer haftet für alle Schäden, die an mangelhaft geschützten Wasserzähler und Wasserleitungen entstehen.
Wasserzähler und Leitungen in Neubauten die nicht genutzt werden, sind ebenfalls vor Frost zu schützen. Das selbige gilt für unbewohnte Häuser.
In Vorbereitung auf die kalte Jahreszeit wird zusätzlich darüber informiert, dass ab dem 19. November die Wasserversorgung auf den städtischen Friedhöfen abgestellt wird um Frostschäden zu vermeiden.