Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -
Berner Staße. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon 0611 / 535 – 6000
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-LM-05-18-33-01-B-004#011
Flurbereinigungsverfahren Beselich- Heckholzhausen – B 49
Verfahrens-Nr.: UF 1833
Im Flurbereinigungsverfahren Beselich- Heckholzhausen – B 49 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 28.03.2025 im Bürgerhaus Heckholzhausen, Oberdorf 5, 65614 Beselich erläutert worden sind und
| am 26.03.2025 | von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr, |
| am 27.03.2025 | von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| sowie am 28.03.2025 | von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr |
im Bürgerhaus Heckholzhausen, Oberdorf 5, 65614 Beselich ausgelegen haben.
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Daher sind die Voraussetzungen für die Festestellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Beselich und in den angrenzenden Gemeinden Stadt Weilburg, Stadt Limburg, Gemeinde Waldbrunn, Stadt Runkel, Gemeinde Merenberg, Stadt Hadamar öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF1833 abrufbar.
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim
- Flurbereinigungsbehörde -
Berner Str. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn
oder bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter
der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Limburg, den 24.04.2025
(LS)