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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Beselich - Heckholzhausen Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn

- Flurbereinigungsbehörde -

Berner Staße. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn

Telefon 0611 / 535 – 6000

E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-LM-05-18-33-01-B-004#011

Flurbereinigungsverfahren Beselich- Heckholzhausen – B 49

Verfahrens-Nr.: UF 1833

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Beselich- Heckholzhausen – B 49 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 28.03.2025 im Bürgerhaus Heckholzhausen, Oberdorf 5, 65614 Beselich erläutert worden sind und

am 26.03.2025

von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

am 27.03.2025

von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

sowie am 28.03.2025

von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr

im Bürgerhaus Heckholzhausen, Oberdorf 5, 65614 Beselich ausgelegen haben.

Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Daher sind die Voraussetzungen für die Festestellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Beselich und in den angrenzenden Gemeinden Stadt Weilburg, Stadt Limburg, Gemeinde Waldbrunn, Stadt Runkel, Gemeinde Merenberg, Stadt Hadamar öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF1833 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn

- Flurbereinigungsbehörde -

Berner Str. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn

oder bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter

der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Limburg, den 24.04.2025

Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -

(LS)

Im Auftrag
Schmitt
(Verfahrensleiter)