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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 24/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wildernder Hund in Niederweyer

Stadtverwaltung und Polizei bitten um Mithilfe

Am Samstag, den 18.11.23, hat ein Augenzeuge nahe der Ortsgrenze von Niederweyer einen freilaufenden Hund beobachtet, der ein Reh zunächst über die Felder verfolgt und dann heftig gebissen hat. Erst durch das beherzte Eingreifen des Zeugen hat der Hund von dem schwerstverletzten Tier abgelassen.

Das Reh blieb weitgehend bewegungsunfähig und schwer gezeichnet von der Bissattacke zurück und musste von seinen Leiden erlöst werden. Eine genauere Untersuchung des Tieres hat ergeben, dass es am gesamten Körper, insbesondere im Hals- und Nackenbereich, an den Flanken und an den Keulen, schwerste Bissverletzungen davongetragen hat. Wäre das Reh nicht gefunden worden, hätten die Verletzungen einen langen und qualvollen Tod zur Folge gehabt.

Der Hund wird wie folgt beschrieben: Alter 2-3 Jahre, Stockmaß ca. 60 cm, Färbung schwarz-weiß mit braunen Flecken im Gesicht.

Die Bissattacke war so gravierend, dass hier gleich mehrere straf- bzw. ordnungsrechtliche Vorwürfe im Raum stehen. Die Spanne reicht dabei von der Jagdwilderei über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bis hin zur Verletzung von elementaren Aufsichts- und Sorgfaltspflichten des Halters. Außerdem wäre zu prüfen, ob der Hund aufgrund seines Verhaltens nicht als „gefährlich“ einzustufen ist und dem Halter besondere Pflichten (z.B. Maulkorb, Leinenzwang) aufzuerlegen sind. Ob dieser überhaupt eine Eignung für das Halten eines solche gefährlichen Tieres erkennen lässt, wäre darüber hinaus eine relevante Fragestellung, die abzuklären wäre.

Die Polizei Limburg und auch das hiesige Ordnungsamt ermitteln bereits in diesem Fall. Die Behörden versuchen nun zunächst den Halter festzustellen, um weitere Schritte einleiten zu können.

Insbesondere die Anwohner von Nieder- und Oberweyer werden um besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht ersucht. Sollte dort oder in den angrenzenden Gemarkungen ein freilaufender Hund gesichtet werden, auf den die oben genannte Beschreibung zutrifft, bitten wir um entsprechende Hinweise. Gleiches gilt, wenn jemand einen Hund mit dem beschriebenen Phänotyp kennt oder den Halter nennen kann.

Meldungen werden durch die Stadtverwaltung Hadamar, Tel: 06433 / 89-173 oder 89-123 entgegengenommen.

Hadamar im November 2023