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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Stadt Hadamar

über die Aufhebung des Weges Gemarkung Niederzeuzheim, Flur 41, Flurstück 14 teilweise und Flurstück 23 teilweise,

Lagebezeichnung „Vor der Jeusch“

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar in ihrer Sitzung am 16. Mai 2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Einziehung der Wegeparzelle

Der Weg Gemarkung Niederzeuzheim, Flur 41, Flurstücke 14 und 23 jeweils teilweise, Größe 1.600 m², Lagebezeichnung „Vor der Jeusch“, wird als solcher aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Die Aufhebung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Hadamar, den 16.05.2025

DER MAGISTRAT
DER STADT HADAMAR
Michael Ruoff
Bürgermeister