Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar in ihrer Sitzung am 16. Mai 2025 folgende Satzung beschlossen:
Einziehung der Wegeparzelle
Der Weg Gemarkung Niederzeuzheim, Flur 41, Flurstücke 14 und 23 jeweils teilweise, Größe 1.600 m², Lagebezeichnung „Vor der Jeusch“, wird als solcher aufgehoben.
Inkrafttreten
Die Aufhebung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Hadamar, den 16.05.2025