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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 26/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

Damit es zu keinen Missverständnissen bezüglich der Schneeräumungen bei Straßen kommt, möchte die Stadt Hadamar alle Bürgerinnen und Bürger über die Straßenreinigungssatzung StrRS informieren.

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen, in denen keine Gehwege vorhanden sind, gilt ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Diese Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7 bis 20 Uhr und sind bei Schneefall unverzüglich zu erfüllen.

Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Wege rechtzeitig zu bestreuen und bei Eisglätte in voller Breite abzustumpfen, sodass Gefahren nicht entstehen können. Nicht ausgebaute Wege müssen in einer Mindesttiefe von 1,5 m, höchstens 2 m, an der Grundstücksgrenze beginnend und bei Schneeglätte nur die zu räumende Fläche abgestumpft werden. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.

Daher appelliert die Stadt Hadamar an die Unterstützung, indem Bürgerinnen und Bürger achten die Wege vor Ihren Grundstücken bei Schnee- und Eisglätte zu räumen. Weitere und detailliertere Informationen zur Straßenreinigungssatzung können auf der Webseite der Stadt Hadamar unter Rathaus, Satzung, Straße und Verkehr eingesehen werden.

Vielen Dank für die Mitarbeit und das Verständnis.