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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Die bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Hadamar (Kernstadt) der Stadt Hadamar gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:

Nr. 2 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE

lfd. Nr. 1, Frau Sarah Valle Herrera hat mit Schreiben vom 17.06.2024 auf ihr Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat der Stadt Hadamar nachrückt:

Nr. 2 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE

lfd. Nr. 2, Herr Martin Bunnemann, 516 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist beim Wahlleiter Rainer Schmidt, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Hadamar, 24.06.2024

Der Wahlleiter der Stadt Hadamar
Wahlamt
Untermarkt 1
65589 Hadamar