Die Stadtverwaltung weist Eigentümer auf die Straßenreinigungspflicht bebauter und unbebauter Grundstücke hin. Diese basiert auf den Bestimmungen der örtlichen Reinigungssatzung, welche sich auf der Homepage der Stadt Hadamar unter
www.hadamar.de/bekanntmachung finden lässt (Straße und Verkehr).
Die Reinigungspflicht umfasst demnach unter anderem die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Neben der Beseitigung von Kehricht muss selbstverständlich auch das Unkraut entfernt werden. Bitte veranlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit und eines gepflegten Ortsbildes gegebenenfalls unverzüglich die notwendigen Maßnahmen. Vielen Dank!