Die bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
FWG lfd. Nr. 8, Frau Alexandra Fieseler hat mit Schreiben vom 26. Juni 2024 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar nachrückt:
lfd. Nr. 5, Herr Boris Klassen, Hadamar, 1155 Stimmen.
Herr Boris Klassen hat mit Schreiben vom 30. Juni 2024 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar nachrückt:
lfd. Nr. 11, Frau Isabelle Böckling, Hadamar, 1132 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter Rainer Schmidt, Untermarkt 1, 65589 Hadamar schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Hadamar, 03.07.2024
Wahlamt
Untermarkt 1
65589 Hadamar