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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Hadamar, Kernstadt | Bebauungsplan Wohnquartier „In den Pfeiffersgärten“

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohnquartier „In den Pfeiffersgärten“ Abbildung genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan Wohnquartier „In den Pfeiffersgärten“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

In der Stadt Hadamar ist im Bereich des aufgegebenen Sportplatzgeländes südlich der Faulbacher Straße (Kreisstraße K 459) vorgesehen, das Areal einer neuen Nutzung zuzuführen und im Rahmen des Projektes „Wohnen in den Pfeiffersgärten“ als neues Wohnquartier zu erschließen und städtebaulich zu entwickeln. Der Bereich des Plangebietes befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportanlage an der Faulbacher Straße“ von 2000. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung sowie die Umsetzung der vorgesehenen Bebauungskonzeption bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, im Zuge dessen der bisherige rechtswirksame Bebauungsplan überplant und entsprechend ersetzt wird. Da auch der Flächennutzungsplan der Stadt Hadamar im Bereich des Plangebietes bislang eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ darstellt, ist dieser gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechend teilräumlich zu ändern. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat daher in ihrer Sitzung am 07.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohnquartier „In den Pfeiffersgärten“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich und am 25.036.2026 die Offenlegung des Entwurfs der beiden Bauleitpläne beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Hadamar, Flur 31, die Flurstücke 36 teilweise, 48/1, 49/1, 49/2, 50/1.Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches können der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und Freiflächen. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen unter anderem zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften formuliert. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft werden als Ausgleich vertraglich entsprechende Ökopunkte aus einer Maßnahme des Forstamtes Weilburg (Hessen Forst) in der Forstabteilung 578A1 (Stadt Weilburg, Gemarkung Waldhausen, Flur 7, Flurstück 16) zugeordnet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Schalltechnische Untersuchung, eine Geruchsimmissionsprognose und eine Baugrunduntersuchung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom

27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026

im Internet unter der Adresse www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, 65589 Hadamar, II. Stock im Rathaus. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich:

montags bis freitags

08.00 bis 12.00 Uhr

donnerstagnachmittags

14.00 bis 17.00 Uhr

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-hadamar.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a)

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Angaben und Ausführungen zu den Zielen und Inhalten der Planung mit Standortbeschreibung, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Flächenbedarf und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie eingesetzter Techniken und Stoffe. Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

 

Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung, Bodenempfindlichkeit, Auswirkungsprognose bei Durchführung der Maßnahme, Ermittlung des bodenfunktionalen Kompensationsbedarfs, Angaben zu Altlasten, Bodenbelastungen und Kampfmittel sowie zum Baugrund, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Eingriffsbewertung.

 

Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

 

Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bewertungsmethoden, Bestandsaufnahme, Fließpfade, Starkregenereignisse, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

 

Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Beschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme) und deren naturschutzfachlicher Wertigkeit, Eingriffsbewertung.

 

Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Verweis auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse; Beschreibung der artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie deren Umsetzung im Rahmen der Bauleitplanung; Eingriffsbewertung.

 

Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung des nächstgelegenen Natura-2000-Schutzgebietes sowie des nächstgelegenen Naturschutzgebietes; Eingriffsbewertung.

 

Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlicher Bindung sowie Eingriffsbewertung.

 

Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung.

 

Landschaft: Bestandsbeschreibung und Eingriffsbewertung.

 

Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Bewertung der Wohn- und Erholungsqualität, Eingriffsbewertung.

 

Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Hinweis auf gesetzliche Regelungen und Vorgehen zum Umgang mit Bodendenkmälern.

 

Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Hinweis, dass keine Risiken mit der Planung verbunden sind.

 

Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der sich hieraus ergebenden Umweltauswirkungen.

 

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffskompensation (Eingriffs- und Ausgleichsplanung) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs des Schutzguts Boden. Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring), eine Zusammenfassung und eine Bestandskarte.

b)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Angaben und Ausführungen zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen, zur angewendeten Methodik, zur Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens; Artenschutzrechtliche Prüfung der potenziell betroffenen Artengruppen und Darstellung der Untersuchungsergebnisse; Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen für betroffene Tierarten.

c)

Schalltechnisches Gutachten: Untersuchung des Verkehrslärms im Plangebiet und der Schallquellen in der näheren Umgebung (Gewerbelärm); Bestimmung der Schutzbedürftigkeit sowie der Zielwerte für die schalltechnische Beurteilung; Ermittlung und Beurteilung der Lärmeinwirkungen auf den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch die unterschiedlichen Lärmquellen; Diskussion und Ableitung von Schallschutzmaßnahmen.

d)

Geruchsimmissionsprognose: Berechnungen und Bewertung der Geruchsemissionen und möglicher Einflüsse vorhandener Tierhaltungen auf das Plangebiet; Methodik der Ausbreitungsberechnung; Ergebnis der Auswertung und Bewertung.

e)

Baugrunduntersuchung: Darstellung der Veranlassung und verwendeten Unterlagen sowie der geplanten baulichen Anlagen, Beschreibung der durchgeführten Untersuchungen, der Erkundung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, der Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche und der chemischen Analyse, Darstellung der mechanischen Eigenschaften der Böden, Ausführungen zur Gründung und Hinweise zur Bauausführung insbesondere zur geplanten Geländeauffüllung.

f)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

 

Arbeitsgemeinschaft gesetzlich anerkannter Naturschutzverbände im Landkreis Limburg-Weilburg (23.05.2024): Anpflanzung von Bäumen; Außenbeleuchtung; Pflanzlisten.

 

Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Bauen und Naturschutz (22.05.2024): Eingriff und Kompensation; Artenschutz; Biotop- und Nutzungstypen; Erhalt von Gehölzen, eingriffsminimierende Maßnahmen und Festsetzungen; Monitoring.

 

Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Denkmalschutz (27.05.2024): Baudenkmalschutz und Baudenkmalpflege sowie allgemeine Hinweise zur Bodendenkmalpflege (Archäologie).

 

Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Landwirtschaft (16.04.2024): Kompensationsmaßnahmen.

 

Kreisbauernverband Limburg-Weilburg e.V. (08.05.2024): Kompensationsmaßnahmen.

 

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (02.05.2024): Lage des Plangebietes in der Nähe eines ehemaligen Bombenabwurfgebietes.

 

Regierungspräsidium Gießen (27.05.2024): Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete, Starkregen, Abwasser und Entwässerung; Vorsorgender Bodenschutz; Entsorgung von Bauabfällen; Schallimmissionsschutz (Gewerbe, Verkehr und Landwirtschaft); Altbergbau; Kompensationsmaßnahmen.

 

Öffentlichkeit (24.05.2024): Eingriff und Kompensation; Erhalt von Gehölzen, eingriffsminimierende Maßnahmen; Frischluftentstehung und Durchlüftung.

 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Hadamar, den 22.07.2026

Der Magistrat der Stadt Hadamar
Michael Ruoff, Bürgermeister