Der Umlegungsplan der vereinfachten Umlegung in der Gemarkung Steinbach, Langstraße, ist am 17.07.2024 unanfechtbar geworden.
Mit dem Tage dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen ersetzt.
Die im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen werden mit dem Eintritt der Unanfechtbarkeit und der Erteilung der Übernahmeerklärung des Amtsgerichtes (Grundbuchamt) fällig.
Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Hadamar, den 17.07.2024