Die Stadtverwaltung weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass alle Hundebesitzerinnen und -besitzer verpflichtet sind, die großen sowie die kleinen Hinterlassenschaften ihrer Tiere einzusammeln, damit unsere Stadt, die Gehwege, Parks sowie Grünflächen sauber bleiben und das Zusammenleben gut funktioniert.
Zum Entsorgen gibt es diverse Hundekotbeutel, die am besten beim täglichen Spaziergang mitzuführen sind. Die Entsorgung kann über die entsprechenden Restmülltonnen vorgenommen werden.
Zum Thema Hundehaltung, egal ob die Tiere in Mietwohnungen oder Eigenheimen, mit oder ohne Gartenzugang, leben, gilt:
§ 12 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung besagt, dass in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr, von 22.00 bis 07.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen alle Handlungen verboten sind, die Lärm verursachen, durch die andere beeinträchtigt werden. Hierzu gehört insbesondere das Hören von lauter Musik, der Betrieb von Rasenmähern, Rasentrimmern, Heckenscheren, Elektro- und Motorsägen, Kreissägen, das Reparieren, Bohren, Schleifen, Hämmern und Spalten von Holz.
Weiterhin sind nach Abs. 3 Tiere so zu halten, dass andere nicht durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen belästigt werden.
Aktuell liegen einige Anwohnerbeschwerden vor, dass einige Hunde in den Abend- und Nachtstunden ohne Aufsicht frei herumlaufen und die Nachbarschaft mit langanhaltendem Hundegebell belästigen. Die Hundehalter werden gebeten, dies zu unterbinden.