Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern.
Die Allgemeinverfügung wurde am 16.07.2026 auf die Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg eingestellt und gilt damit ab dem 17.07.2026 als veröffentlicht. Die Entnahmebeschränkungen gelten ab dem 21.07.2026 und von diesem Zeitpunkt an bis auf Weiteres – längstens jedoch bis zum 15.11.2026.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie über den nachfolgenden QR-Code.