Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat in ihrer Sitzung vom 16.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Im Hinteren Kirchfeld“ mit Änderung des Flächennutzungsplans im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bauleitplanung soll die planungsrechtliche Grundlage für die Anlage einer PV-Freiflächenanlage zur Versorgung des Klinikbetriebes der Vitos Weil-Lahn gemeinnützige GmbH schaffen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Auslegung durchgeführt. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Erörterung gegeben wird.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Im Hinteren Kirchfeld“ mit Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom
12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024
im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, II. Stock im Rathaus zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden aus:
| Montag bis Freitag | von 08.00 bis 12.00 Uhr und |
| Donnerstag | von 14.00 bis 17.00 Uhr |
Die Unterlagen zum Verfahren können auch auf der Internetseite der Stadt Hadamar unter der Adresse https://www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Planunterlagen abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail übermittelt werden, diese richten Sie bitte an: bauamt@stadt-hadamar.de.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von 1,25 ha umfasst die Flurstücke 34 teilweise und 39 in der Flur 33, Gemarkung Hadamar.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst nur das Flurstück 39.
(Geltungsbereich Bebauungsplan, Plankarte, unmaßstäblich)
Hadamar, den 07.08.2024