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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 46/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Mitteilungen des Magistrates für die Stadtverordnetenversammlung am 30.10.2024

1. Erstellung eines Mobilitätsplanes:

Um den vielfältigen Herausforderungen moderner Verkehrsplanung und – Organisation zu begegnen, beabsichtigen wir im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit unser Verkehrsangebot mit benachbarten Gebieten abzustimmen. Damit könnten vorhandene Ressourcen optimal genutzt werden. Während die Planungen auf Landes- und Kreisebene oft zu groß sind, kann durch eine interkommunale Zusammenarbeit flexibel auf regionale Besonderheiten eingegangen werden. Hierzu zählen z.B. die unterschiedlichen Bahn- und Busverbindungen allein innerhalb der Stadt Hadamar aber auch das neue on Demand-Angebot des „Lahnstar“ in den Stadtteilen Oberweyer und Steinbach. Aus diesem Grunde hat der Magistrat die Verwaltung beauftragt, einen gemeinsamen Förderantrag beim Land zur Erstellung eines Mobilitätsplanes zu stellen, und zwar zusammen mit der Stadt Limburg und der Stadt Bad Camberg sowie den Gemeinden Elz, Brechen, Selters, Beselich und Hünfelden. Nach Abzug der Förderung entfällt für jede Gemeinde ein Anteil von 7.875 Euro für die Gesamtlaufzeit.

Gleichzeitig hat der Magistrat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob trotz der gestiegenen Nutzungen die Mittel in Höhe von 50.000 € für den Lahnstar in Oberweyer und Steinbach ausreichen.

2. Fassadenrenovierung der Trauerhalle Oberzeuzheim:

Der Magistrat hat die Firma Reichwein aus Niederhadamar mit dem Außenanstrich der Fassade der Trauerhalle auf dem Friedhof Oberzeuzheim zu einem Bruttopreis von 12.929 Euro beauftragt. Witterungsbedingt ist die Fassade stark verfärbt. An diversen Stellen haben sich bereits über die Jahre Risse gebildet. Es wurden insgesamt 5 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Nach Eingang von nur 2 Angeboten wurde der Auftrag nach der Bieterreihenfolge der Firma Reichwein erteilt.

3. Restaurierung der Kreuzkapelle Niederzeuzheim:

Bereits 2021 wurde ein Diplom-Restaurator mit der Begutachtung der Kreuzkapelle in Niederzeuzheim insbesondere der Gewölbedecke und des Chorraumes beauftragt. Das Gutachten hat ergeben, dass diverse konservatorische und restauratorische Maßnahmen an der inneren Raumschale notwendig sind, um die Substanz dauerhaft zu erhalten. Es geht um die Festigung der Malschichten, das Kitten der Fehlstellen und Beseitigung der Risse im Verputz sowie die Putzkonservierung. Es wurden insgesamt 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von allen Firmen sind Angebote eingegangen. Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung der Angebote hat der Magistrat die Beauftragung der Firma Sven Trommer, Weilburg zu einem Bruttopreis von 23.490 Euro vergeben.

4. Errichtung einer schlüsselfertigen Photovoltaikanlage auf dem Gebäude des Kindergartens Maria Heimsuchung in Steinbach und des Theodor-Fliedner-Kindergartens in Niederhadamar:

Zur Errichtung der beiden PV-Anlagen auf den städtischen Gebäuden des Kindergartens in Steinbach und Theodor-Fliedner in Niederhadamar wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von 3 Firmen sind frist- und formgerechte Angebote eingegangen. In beiden Fällen hat die Steinbacher Firma Enatek GmbH Platz 1 der Bieterreihenfolge nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung erreicht. Somit baut die Firma Enatek eine PV-Anlage inklusive Stromspeicher mit einer Leistung von 25 kWp in Niederhadamar zu einem Nettopreis von 27.820 Euro und in Steinbach mit 15 kWp inklusive Stromspeicher zu einem Preis von 21.860 Euro.

4. Mehrfach vorhandene Straßennamen im Stadtgebiet Hadamar:

Seit Mitte des Jahres hat sich die Verwaltung, einige Ortsbeiräte, zwei Ausschüsse sowie das Präsidium der Stadtverordnetenversammlung wieder mit dem Thema der doppelt vergebenen Straßennamen im Stadtgebiet beschäftigt. Bei der Gebietsreform vor 50 Jahren wurde leider versäumt von Anfang an hier eine Regelung im sogenannten Grenzregelungsvertrag aufzunehmen. So kommt es, dass bestimmte Straßennamen mehrfach im Stadtgebiet Hadamar existieren. Bislang gab es aber noch keine politische Initiative dies zu ändern. Sicherlich auch deshalb, weil eine Änderung des Straßennamens für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit einem erheblichen Aufwand und Kosten verbunden sind. Alle Eintragungen in denen die Adressen hinterlegt sind, z.B. Ausweise, Führerschein, Grundbuch, Versicherungsunterlagen wären durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu ändern. Oftmals wird auch das Argument vorgetragen, dass die rettungsdienstliche Versorgung durch die mehrfach vergebenen Straßennamen innerhalb der Hilfsfrist beeinträchtigt würde. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung Verbindung mit dem Kreisbrandinspektor des Landkreises aufgenommen, der auch Leiter der Leitstelle Limburg-Weilburg ist. Von ihm wurde bestätigt, dass keine Auffälligkeiten in dieser Hinsicht bei der Rettungsleitstelle bekannt sind. Vielmehr sei den Leitstellen-Disponenten dieses Problem bekannt und dies würde bei der Entgegennahme von Notrufen beachtet. Außerdem sollte man bei dem Absetzen eines Notrufes natürlich nicht nur den Straßennamen sondern auch den genauen Ort, und damit den Stadtteil nennen. Bezüglich des Argumentes bei Falsch-Lieferungen von Sendungen gibt es heute bei den Bestellportalen immer öfter die Möglichkeit einen sogenannten Adresszusatz einzutragen. Hier können dann zusätzlich zu dem Ort Hadamar noch der entsprechende Stadtteil eingegeben werden. Der Magistrat hat sich in seiner letzten Sitzung mit diesem Thema befasst. Nach Würdigung der gesamten Sachlage wird im Magistrat keine Handlungsnotwendigkeit gesehen. Es sei denn, es gäbe von den Ortsbeiräten eine Initiative zur Änderung von Straßennamen.

5. Geplanter Radweg über den Reitplatz in Niederzeuzheim:

Auf der geplanten Strecke zur Errichtung des Radweges in Niederzeuzheim liegt ein Grundstück, welches nicht der Stadt bzw. dem Reitverein Niederzeuzheim gehört. Von diesem Grundstück würden für den Radweg ca. 13 x 3 Meter benötigt. Eine Überbauung dieses Teils wollen wir nicht ohne das Einverständnis der Eigentümer vornehmen. Nach Aussagen des Reitvereins liegt auch kein Pachtvertrag in schriftlicher Form hierüber vor. Aus diesem Grunde versuchen wir seit Monaten mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen. Die Eigentümer leben in einer deutschen Großstadt. Leider blieben sämtliche Schreiben bisher unbeantwortet. Sie kamen aber auch nicht zurück. Auch auf Ermittlungen unsererseits in der direkten Nachbarschaft der Eigentümer wurde bisher nicht reagiert. Aus diesem Grunde hat die Stadt einen Rechtsanwalt & Notar mit der Kontaktaufnahme beauftragt. Leider verzögert sich deshalb der Baubeginn des Radweges weil auch ein Zuschussantrag erst gestellt werden kann, wenn sämtliche Flächen hierfür gesichert sind.

6. Informationen Flüchtlingswesen der Stadt Hadamar :

Die Zuweisungen von geflüchteten Menschen sind im 2. Halbjahr stark zurückgegangen. Dies zeigen auch die Zahlen der verschiedenen Einrichtungen. Die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen verfügt über eine Gesamtkapazität von 11.000 Plätzen, davon sind derzeit 5000 belegt. Ähnlich sieht es im Ankunftszentrum in Beselich aus, welches seit Ende 2023 in Betrieb ist. Hier stehen gesamt 312 Plätze zur Verfügung, die Auslastung beträgt im Moment etwa 50%. Die geflüchteten sind dort ca. 8-12 Wochen untergebracht, im Anschluss werden sie in anderen Unterkünften vom Kreis untergebracht. Laut gestriger Auskunft vom Landrat kommen zur Zeit durchschnittlich immer noch ca. 22 Personen pro Woche im Landkreis an.

Die neue Unterkunft in Oberweyer wurde noch nicht belegt. Laut aktueller Auskunft ist kurzfristig auch mit keiner Belegung zu rechnen.

Zurzeit kommen die meisten Geflüchteten aus

1. Afghanistan

2. Ukraine

3. Syrien

4. Türkei

5. Somalia

In den Gemeinschaftsunterkünften vom Kreis im Stadtgebiet Hadamar sind derzeit Geflüchtete wie folgt untergebracht:

Die städtischen Wohnungen, die die Stadt Hadamar im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen muss, sind aktuell mit 17 Personen belegt.

Aufgrund von starker Verwahrlosung und Verunreinigungen bis hin zu Sachbeschädigungen in unserer Wohnung in der Egermannstraße müssen allerdings 4 Personen vorübergehend in eine andere Unterkunft umgesiedelt werden, damit die Wohnung gereinigt und renoviert werden kann. Der Umzug wurde von Frau Rettenbacher in Zusammenarbeit mit dem Kreis organisiert und wird am morgigen Donnerstag, 31.10.2024, mit Unterstützung des Ordnungsamts durchgeführt.

Alle weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.

6. Vereinsförderung des Kreises der Zukunfts-Säule E 2024:

Für die Vereine der Stadt Hadamar ergab sich in 2024 eine Gesamtfördersumme in Höhe von 11.539 € aus dem Programm des Landkreises „Stark und Innovativ“.

So erhielt für Vereinskleidung die KG Hadamar 4.099 €, der Musikverein Stadt und Land 2.270 €, die Liederblüte Oberweyer 1.248 € und der Schützenverein Hubertus Hadamar 1.844 €. Für Auftritte bei Chorwettbewerben hat der MGV Liederkranz Niederzeuzheim 1.494 € und die Liederblüte Oberweyer 582 € erhalten.

7. Finanzieller Ausblick über die Kommunalfinanzen:

Bei Gesprächen mit dem Hess. Finanz- und auch Innenminister wurden wir informiert, dass die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand für 2025 niedriger eingestuft werden, wie sie noch im Vorjahr prognostiziert wurden. Dazu kommt, dass laut Zensus neben den sowieso geringeren Steuereinnahmen weniger Menschen in Hessen leben wie bisher angenommen wurde, was sich zusätzlich negativ auf den Verteilungsschlüssel der Steuereinnahmen auswirkt. Gründe sind neben der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch die vom Bund geplanten milliardenschweren Steuerentlastungen für nahezu 95 % der Steuerzahler. Gleichzeitig wird zu mindestens in Hessen an der Schuldenbremse bzw. an der Verpflichtung zur Vorlage ausgeglichener Haushalte festgehalten. Dies alles wird sich auch auf die Stadt auswirken. Konkrete Zahlen hierzu erhalten wir erst mit der Vorlage der regionalisierten Steuerschätzung bzw. des Finanzplanungserlasses für 2025.

Bezüglich der Festsetzung der neuen Grundsteuer A und B ab dem 01.01.2025 gilt folgendes (sh. auch gesonderte Mitteilungsvorlage):

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.06.2024 hat der Magistrat darüber informiert, dass die hessische Finanzverwaltung auf Grundlage der bisherigen Feststellung der neuen Grundsteuermessbeträge vorschlägt die neuen Hebesätze der Grundsteuer A auf 359,43 von Hundert und der Grundsteuer B auf 351,98 von Hundert festzusetzen, um eine Aufkommensneutralität zu erreichen.

Leider konnten durch unseren Softwareanbieter die notwendigen Grundsteuermessbeträge noch nicht in unser Programm übernommen werden, so dass eine Verifizierung der Zahlen bisher nicht möglich war. Wir gehen davon aus, dass dies bis zur kommenden HFA-Sitzung erfolgt ist und wir Ihnen eine neue Hebesatzsatzung zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung vorlegen können. Denn feststeht, dass mit Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 ein neuer Hauptveranlagungszeitraum beginnt. Das bedeutet, dass die Kommunen nicht mehr gemäß § 99 Abs. 1 Ziff. 2 HGO die Steuern nach den Sätzen des Vorjahres erheben können oder sich der bisher in einer Hebesatzsatzung/Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze bedienen können.

Die Stadtverordneten haben am 29.11.2023 einen Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Allerdings ist es wie bei den anderen Doppelhaushalten zuvor auch diesmal notwendig, dass für das jeweilige zweite Haushaltsjahr eine Fortschreibung vorgelegt werden muss, damit eine abschließende Genehmigung für dieses Haushaltsjahr seitens der Aufsichtsbehörde erfolgen kann. Fortschreibung heißt, dass neben der Festsetzung der Grundsteuern insbesondere die Betrachtung der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und an der Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Leistungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisung) dahingehend erfolgen müssen, ob sie den Planungen des Vorjahres noch ungefähr entsprechen. Zudem muss die Planung um das Finanzplanungsjahr 2028 erweitert werden.