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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 47/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bahndamm in Niederzeuzheim fertiggestellt

Ortsvorsteher Ewald Schlitt (l.) und Bürgermeister Michael Ruoff schauen sich die fertiggestellte Maßnahme an

Seit dem Frühjahr 2024 war das Areal um die Bahngleise, unweit des Grillplatzes in Hadamar-Niederzeuzheim, gesperrt, nun hat die Bahn den Böschungsbereich stabilisiert und die Stadt konnte den Bereich für Fußgänger und Radfahrer wieder freigeben. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht mussten jedoch Wegesperren angebracht werden, da der Weg unterhalb der Bahngleise durch den motorisierten Verkehr nicht genutzt werden kann.

Hintergrund der Sperrung ist die topografische Lage des Areals. Die Prüfung durch Fachingenieure hat im Ergebnis ergeben, dass der natürliche Wasserabfluss und der damit verbundene Verschluss des eingebauten Durchlasses mit Erdreich ursächlich für den schleichenden Hangrutsch war.

Ziel der Baumaßnahme war die Stabilisierung des oberen Böschungsbereiches inkl. des sich im Eigentum der Deutschen Bahn (DB) befindlichen Weges nach den Hangrutschereignissen. Die Bahnstrecke selbst wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch eine rückverankerte Bohrpfahlwand gesichert und war daher von den jüngsten Ereignissen nicht betroffen.

Die Streckensperrung zum 3. Oktober 2025 wurde erforderlich, da bereits an diesem Tag mit der Baustelleneinrichtung begonnen sowie Baugeräte und Material angeliefert wurden. Zudem wurden Vermessungsarbeiten im Gleis- und Böschungsbereich durchgeführt. Am 6. Oktober starteten dann pünktlich die Erdarbeiten. Zwar wurden die Arbeiten selbst hauptsächlich neben der Gleisanlage ausgeführt, zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Bauablaufs war die Sperrung dennoch erforderlich und das Aufrechterhalten des Bahnbetriebs in diesem Zeitraum nicht möglich.

Die Arbeiten konnten planmäßig abgeschlossen werden, sodass die Züge auf dem betroffenen Streckenabschnitt seit dem 13. Oktober wieder regulär verkehren. Der stabilisierte Böschungsbereich wird auch weiterhin regelmäßig auf optische Veränderungen überprüft. Eine eingeschränkte Freigabe des Weges als Wanderweg ist aus Sicht der DB vor dem Hintergrund der umgesetzten Maßnahmen möglich. Die Nutzung des Weges darüber hinaus durch beispielsweise Straßenfahrzeuge oder forst- und landwirtschaftliche Maschinen ist aufgrund der höheren Verkehrslast nicht zugelassen.