hier: Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
Für den Bereich „Birkenhof“ besteht ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2011 mit der Festsetzung eines Sondergebiets Landwirtschaft. Eine erste Änderung erfolgte 2014 zur Anpassung überbaubarer Flächen. Ziel der 2. Änderung ist die Übernahme der in der Folge von Bauanträgen sowie naturschutzfachlichen Eingriffs- und Ausgleichsplänen in den letzten Jahren genehmigten Maßnahmen.
Zur Anwendung gelangt das vereinfachte Verfahren im Sinne des § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.
Die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens sind gegeben:
Der Geltungsbereich des 2. Änderungsplans umfasst die Flurstücke 23 tlw., 34/1, 34/2, 35 und 38/1 in Flur 54 der Gemarkung Niederzeuzheim:
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Birkenhof“ ist mit Begründung während der Veröffentlichungsfrist
während der Sprechstunden der Stadtverwaltung:
Montag – Freitag: 08:00-12:00 Uhr und
Donnerstag: 14:00-17:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, 2. Obergeschoss ausgelegt. Für den Zeitraum vom 23. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025 bleibt die Stadtverwaltung geschlossen.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können mit Begründung unter www.seifert-plan.com sowie auf der Homepage der Stadt Hadamar unter https://www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene und unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurden nach § 4b S. 1 BauGB einem privaten Planungsbüro übertragen.
Hadamar, den 04. Dezember 2024