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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beförderungsentgelte Taxenverkehr

Verordnung zur 3. Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Hadamar (Hessen)

Auf Grund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 08.08.1990 (BGBl. I 1690), in Verbindung mit dem § 2 Ziffer 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 10.10.1997 (GVBl. I S. 370) in den derzeit gültigen Fassungen wird gemäß Beschluss des Magistrats der Stadt Hadamar vom 18.11.2024 folgende Rechtsverordnung zur 3. Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Hadamar erlassen:

Artikel I

§ 2 Absatz 1 der Verordnung erhält folgende Fassung:

(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartezeitpreis und den Zuschlägen zusammen.

ab 01.02.2025

a)

Grundpreis

3,80 €

3,80 €

b)

Beförderungsentgelt pro km (Tarif I)

montags – freitags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr

2,40 €

2,50 €

c)

Beförderungsentgelt pro km (Tarif II)

montags – freitags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr

samstags, sonntags und feiertags ganztags

2,50 €

2,60 €

d)

Wartezeitpreis pro 1 Stunde (Tarif I)

(montags – freitags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr

(einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten).

Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten

43,00 €

44,00 €

e)

Wartezeitpreis pro 1 Stunde (Tarif II)

montags – freitags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr

samstags, sonntags und feiertags ganztags

(einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten).

Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten

45,00 €

46,00 €

f)

Fortschaltbetrag

0,10 €

0,10 €

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 01. Februar 2025 in Kraft.

Hadamar, den 18. November 2024

Der Magistrat
der Stadt Hadamar
gez. Michael Ruoff, Bürgermeister