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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung der Regelung der Kinderbetreuung und der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten und Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat in ihrer Sitzung am 02.12.2024 folgende 4. Änderung der Regelung der Kinderbetreuung und der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten und den Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar beschlossen:

1.

Regelbetreuungszeiten und Elternbeiträge in den Kindertagesstätten und Kinderkrippen

Innerhalb der individuellen Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen legen die Trägerschaften die Zeitmodule für die jeweiligen Betreuungszeiten fest.

1.1.

Betreuungszeiten für Regelplatz

(5-Wochentage montags bis freitags)

Die Regelbetreuungszeit beträgt in allen KiTa-Einrichtungen im Stadtgebiet Hadamar

von montags bis freitags 6 Stunden täglich.

1.2.

U-3 Elternbeitrag

Beitrag für das Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

(U-3 Kinderbetreuung), das in einer KiTa-Einrichtung betreut wird.

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Erstkind

295,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Zweitkind

221,00 € im Monat,

weitere U-3 Geschwisterkinder sind beitragsfrei.

1.3.

Ü-3 Elternbeitrag

Beitrag für das Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr

(Ü-3 Kinderbetreuung)

Der Kostenbeitrag für die Betreuung des 1. Kindes beträgt 180,00 €/mtl., für das Zweitkind 135,00 €/mtl. Der Basiswert des Stundenbetreuungssatzes für das Erstkind beträgt somit 30,00 €/mtl., für das Zweitkind 22,00 €/mtl. Soweit das Land Hessen der Stadt Hadamar jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung der anteiligen Kostenbeiträgen folgendes:

Ein Kostenbeitrag wird nicht erhoben.

2.

Ganztags-Betreuungszeiten und Elternbeiträge in den Kindertagesstätten

Innerhalb der individuellen Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen legen die Trägerschaften die Zeitmodule für die jeweiligen Betreuungszeiten fest.

2.1.

Betreuungszeiten für Ganztagsplatz

Im Rahmen der Ganztags-Betreuungszeiten stehen folgende Betreuungsmodule zur Verfügung:

bis 35 Stunden Betreuung wöchentlich,

bis 40 Stunden Betreuung wöchentlich,

bis 40,5 Stunden Betreuung wöchentlich (nur Ü-3 in der WaldKiTa) und

bis 44 Stunden Betreuung wöchentlich.

2.2.

U-3 Elternbeitrag

Beitrag für das Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

(U-3 Kinderbetreuung), das in einer KiTa-Einrichtung betreut wird.

Betreuungsmodul bis 35 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Erstkind

310,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Zweitkind

232,00 € im Monat.

Betreuungsmodul bis 40 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Erstkind

325,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Zweitkind

243,00 € im Monat.

Betreuungsmodul bis 44 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Erstkind

340,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Zweitkind

255,00 € im Monat,

weitere U-3 Geschwisterkinder sind in allen Betreuungsmodulen beitragsfrei.

Die Sachkosten der Mittagsversorgung werden in den jeweiligen Einrichtungen erhoben.

2.3.

Ü-3 Elternbeitrag

Beitrag für das Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr

(Ü-3 Kinderbetreuung)

Soweit das Land Hessen der Stadt Hadamar jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung der anteiligen Kostenbeiträgen folgendes:

Betreuungsmodul bis 35 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Erstkind

30,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Zweitkind

22,00 € im Monat.

Betreuungsmodul bis 40 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Erstkind

60,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Zweitkind

45,00 € im Monat.

Betreuungsmodul bis 40,5 Stunden/wöchentlich (nur Ü-3 in der WaldKiTa):

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Erstkind

63,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Zweitkind

47,00 € im Monat.

Betreuungsmodul bis 44 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Erstkind

84,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Zweitkind

63,00 € im Monat,

weitere Ü-3 Geschwisterkinder sind in allen Betreuungsmodulen beitragsfrei.

Diese Kostenbeiträge für die Betreuung werden unter Berücksichtigung der anteilig für die über sechs Stunden hinausgehenden Betreuungszeiten erhoben, da ein Betreuungszeit-raum von mehr als sechs Stunden/täglich für die Ganztagsbetreuung zurzeit gebucht werden kann.

Die Sachkosten der Mittagsversorgung werden in den jeweiligen Einrichtungen erhoben.

3.

Betreuungszeiten und Elternbeiträge in den Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar

Innerhalb der individuellen Öffnungszeiten der Kinderkrippen legen die Trägerschaften die Zeitmodule für die jeweiligen Betreuungszeiten fest.

In den Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar gelten folgende Betreuungsmodule incl. der wie folgt festgesetzten Elternbeiträge:

U-3 Elternbeitrag

Beitrag für das Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

(U-3 Kinderbetreuung), das in einer Kinderkrippe betreut wird.

Betreuungsmodul bis 25 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Erstkind

280,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Zweitkind

210,00 € im Monat.

Betreuungsmodul bis 30 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Erstkind

295,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Zweitkind

221,00 € im Monat.

Betreuungsmodul bis 35 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Erstkind

310,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Zweitkind

232,00 € im Monat.

Betreuungsmodul bis 40 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Erstkind

325,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Zweitkind

243,00 € im Monat.

Betreuungsmodul bis 44 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Erstkind

340,00 € im Monat,

der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Zweitkind

255,00 € im Monat,

weitere U-3 Geschwisterkinder sind in allen Betreuungsmodulen beitragsfrei.

Die Sachkosten der Mittagsversorgung werden in den jeweiligen Krippen-Einrichtungen erhoben.

Der Wert der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Einrichtung Bimsalasim beträgt 25,00 €/Modul/monatlich.

4.

Inkrafttreten

Diese 4. Änderung der Regelung der Kinderbetreuung und der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten und Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar tritt mit Wirkung vom 01.02.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 3. Änderung der Regelung der Kinderbetreuung und der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten und Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar vom 15.07.2022 außer Kraft.

Hadamar, 04.12.2024

DER MAGISTRAT DER STADT HADAMAR
gez. Michael Ruoff, Bürgermeister