Auf Grund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und §§ 1-6, 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar am 27.11.2025 folgende Richtlinien beschlossen.
Die Schlossaula ist für Veranstaltungen im besonderen Rahmen vorbehalten. Disco- oder gar Technoveranstaltungen sind nicht statthaft. Tische und Stühle sind vorhanden, ebenso ein fahrbarer Garderobenständer. Zur Bewirtung kommt nur Catering in Frage.
Toiletten sind im Treppenhausbereich vorhanden. Eine Reinigung nach der Veranstaltung ist unerlässlich.
Es wird unterschieden zwischen privater (Familienfeier, Vereine) und gewerblicher Nutzung.
| Schlossaula | Privat | Gewerblich |
| Grundmiete | 330,00 € | 470,00 € |
| Nutzung des Flügels | 65,00 € | 65,00 € |
Sollte ein Veranstalter innerhalb eines Jahres mindestens 5 Mal die Schlossaula gewerblich nutzen, wird ihm ein Rabatt von 20 v.H. auf die Gesamtsumme der Grundmieten gewährt.
Ist vorwiegend nur in den Sommermonaten nutzbar (keine Heizung). 80 - 100 Personen finden an Tischen Platz. Bänke und Tische sind vom jeweiligen Veranstalter zu beschaffen.
Schlüsselübergabe ist ohne permanente Aufsicht grundsätzlich möglich. 220 V Stromanschlüsse sind vorhanden. Ebenfalls ein 380 V Anschluss.
Toiletten sind nicht vorhanden und müssen eingerichtet werden. Kostengünstigste Lösung ist die Nutzung der Toilettenanlage im Museum; hierbei fallen Kosten für Aufsicht und Reinigung an.
| Gewölbekeller | Privat | Gewerblich |
| Grundmiete | 190,00 € | 290,00 € |
| Schlossinnenhof | Privat | Gewerblich |
| Grundmiete | 150,00 € | 190,00 € |
Sonderpreise für Vereine und Institutionen können auf Antrag durch den Magistrat eingeräumt werden.
Ist vorwiegend nur in den Sommermonaten nutzbar (keine Heizung). Sie bietet sich besonders für Sektempfänge oder Ähnliches nach kirchlichen und standesamtlichen Trauungen an.
Toilettennutzung (siehe auch Gewölbekeller).
| Schlossküche | Privat | Gewerblich |
| Grundmiete | 130,00 € | 190,00 € |
Der Verbrauch für Strom, Wasser usw. ist in der Grundmiete berücksichtigt.
Die kulturellen Veranstaltungen der Kulturvereinigung Hadamar e.V. sowie Kultur- und Konzertveranstaltungen der kulturtreibenden Vereine der Stadt Hadamar in der Aula sind allesamt kostenfrei.
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Nutzung von Räumlichkeiten im Hadamarer Schloss vom 21.06.2002 in der Fassung vom 19.03.2010 außer Kraft. Die Laufzeit wird gekoppelt an die Laufzeit des diesbezüglichen Pachtvertrages mit dem Hessischen Immobilienmanagement vom 01. Februar 2002.
Hadamar, 28.11.2025