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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Neufassung der Regelung der Kinderbetreuung und der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten und Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S.698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024, Nr. 31) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl 2025 Nr. 24) und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S.134), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl 2025 Nr. 24) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S.2022), neugefasst durch Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl 2025 I Nr. 107) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar in ihrer Sitzung am 27.11.2025 folgende Neufassung der Regelung der Kinderbetreuung und der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten und den Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar beschlossen:

1.

Regelbetreuungszeiten und Elternbeiträge in den Kindertagesstätten und Kinderkrippen

Innerhalb der individuellen Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen legen die Trägerschaften die Zeitmodule für die jeweiligen Betreuungszeiten fest.

1.1

Betreuungszeiten für Regelplatz (5-Wochentage montags bis freitags)

Die Regelbetreuungszeit beträgt in allen KiTa-Einrichtungen im Stadtgebiet Hadamar von montags bis freitags 6 Stunden täglich.

1.2

U-3 Elternbeitrag

Beitrag für das Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

(U-3 Kinderbetreuung), das in einer KiTa-Einrichtung betreut wird.

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind: 320,00 € im Monat,

1.3

Ü-3 Elternbeitrag

Beitrag für das Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr

(Ü-3 Kinderbetreuung)

Der Kostenbeitrag für die Betreuung beträgt 360,00 €/mtl., der Basiswert des Stundenbetreuungssatzes beträgt somit 60,00 €/mtl. Soweit das Land Hessen der Stadt Hadamar jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung der anteiligen Kostenbeiträgen folgendes:

Ein Kostenbeitrag wird nicht erhoben.

2.

Ganztags-Betreuungszeiten und Elternbeiträge in den Kindertagesstätten

Innerhalb der individuellen Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen legen die Trägerschaften die Zeitmodule für die jeweiligen Betreuungszeiten fest.

2.1.

Betreuungszeiten für Ganztagsplatz

Im Rahmen der Ganztags-Betreuungszeiten stehen folgende Betreuungsmodule zur Verfügung:

bis 35 Stunden Betreuung wöchentlich,

bis 40 Stunden Betreuung wöchentlich,

bis 40,5 Stunden Betreuung wöchentlich (nur Ü-3 in der WaldKiTa) und

bis 44 Stunden Betreuung wöchentlich.

2.2.

U-3 Elternbeitrag

Beitrag für das Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

(U-3 Kinderbetreuung), das in einer KiTa-Einrichtung betreut wird.

Betreuungsmodul bis 35 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind:

335,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 40 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind:

360,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 44 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind:

375,00 € im Monat,

Die Sachkosten der Mittagsversorgung werden in den jeweiligen Einrichtungen erhoben.

2.3.

Ü-3 Elternbeitrag

Beitrag für das Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr

(Ü-3 Kinderbetreuung)

Soweit das Land Hessen der Stadt Hadamar jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung der anteiligen Kostenbeiträgen folgendes:

Betreuungsmodul bis 35 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Kind:

60,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 40 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Kind:

120,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 40,5 Stunden/wöchentlich (nur Ü-3 in der WaldKiTa):

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Kind:

126,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 44 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Kind:

168,00 € im Monat,

Diese Kostenbeiträge für die Betreuung werden unter Berücksichtigung der anteilig für die über sechs Stunden hinausgehenden Betreuungszeiten erhoben, da ein Betreuungszeitraum von mehr als sechs Stunden/täglich für die Ganztagsbetreuung zurzeit gebucht werden kann.

Die Sachkosten der Mittagsversorgung werden in den jeweiligen Einrichtungen erhoben.

3.

Betreuungszeiten und Elternbeiträge in den Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar

Innerhalb der individuellen Öffnungszeiten der Kinderkrippen legen die Trägerschaften die Zeitmodule für die jeweiligen Betreuungszeiten fest.

In den Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar gelten folgende Betreuungsmodule incl. der wie folgt festgesetzten Elternbeiträge:

U-3 Elternbeitrag

Beitrag für das Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

(U-3 Kinderbetreuung), das in einer Kinderkrippe betreut wird.

Betreuungsmodul bis 25 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind:

305,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 30 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind:

320,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 35 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind:

335,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 40 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind:

360,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 44 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind:

375,00 € im Monat,

Die Sachkosten der Mittagsversorgung werden in den jeweiligen Krippen-Einrichtungen erhoben.

Der Wert der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Einrichtung Bimsalasim beträgt 25,00 €/Modul/monatlich.

4.

Inkrafttreten

Diese Neufassung der Regelung der Kinderbetreuung und der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten und Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamartritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 4. Änderung der Regelung der Kinderbetreuung und der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten und Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar vom 04.12.2024 außer Kraft.

Hadamar, 28.11.2025

DER MAGISTRAT
DER STADT HADAMAR
gez.
Michael Ruoff
Bürgermeister