Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 51/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kindergartengebühren in der Stadt Hadamar ab dem 01.01.2026

Kindergartengebühren in der Stadt Hadamar ab dem 01.01.2026

Die ersten sechs Stunden Betreuungszeit im Ü3-Bereich bleiben weiterhin beitragsfrei

In einem Bericht der Nassauischen Neuen Presse wurde veröffentlicht, dass Familien mit Ü3-Kindern, die über drei Jahre alt sind, ab dem 01.01.2026 360 Euro pro Monat für einen Betreuungsplatz bezahlen. Dies Aussage ist falsch.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat am 27.11.2025 in der Neuregelung der Kinderbetreuung und der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten und Kinderkrippen im Stadtgebiet Hadamar - soweit das Land Hessen der Stadt Hadamar jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt - für die Erhebung der anteiligen Kostenbeiträgen folgendes beschlossen:

Ein Kostenbeitrag für die Betreuung in den ersten 6 Stunden (30 Stunden die Woche) für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr wird nicht erhoben und bleibt weiterhin frei. Dies entspricht auch der bisherigen Regelung der Stadt Hadamar und wurde nicht verändert. Lediglich die Kostenbeiträge für darüberhinausgehende Betreuungszeiten (mehr als 30 Stunden pro Woche) von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr wurden wie folgt angepasst:

Betreuungsmodul bis 35 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Kind bisher 30,00 € neu 60,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 40 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Kind bisher 60,00 € neu 120,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 40,5 Stunden/wöchentlich (nur Ü-3 in der WaldKiTa):

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Kind bisher 63,00 € neu 126,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 44 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das Ü-3 Kind bisher 84,00 € neu 168,00 € im Monat.

Damit kommen Beitragssteigerungen von 30,00 bis maximal 84,00 Euro monatlich für jedes zu betreuende Ü-3 Kind auf die Erziehungsberechtigten zu.

Elternbeiträge für U-3 Kinder (unter 3 Jahren)

Bei den Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr fördert das Land Hessen keine Beitragsfreistellung in den ersten 6 Stunden, weshalb hier die Beiträge ab der ersten Betreuungsstunde vollumfänglich erhoben werden und sich ab dem 01.01.2026 wie folgt darstellen:

Der Elternbeitrag für das Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, das in einer Kita-Einrichtung betreut wird:

Betreuungsmodul bis 35 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind bisher 310,00 € neu 335,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 40 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind bisher 325,00 € neu 360,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 44 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind bisher 340,00 € neu 375,00 € im Monat,

Der Elternbeitrag für das Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, das in einer Kinderkrippe betreut wird:

Betreuungsmodul bis 25 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind bisher 280,00 € neu 305,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 30 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind bisher 295,00 € neu 320,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 35 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind bisher 310,00 € neu 335,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 40 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind bisher 325,00 € neu 360,00 € im Monat,

Betreuungsmodul bis 44 Stunden/wöchentlich:

Der Elternbeitrag beträgt für das U-3 Kind bisher 340,00 € neu 375,00 € im Monat,

Des Weiteren fallen bisherige Vergünstigungen für Geschwisterkinder weg, da diese weder in den gewährten Landeszuwendungen noch in den gesetzlichen Grundlagen vorgesehen bzw. berücksichtigt sind.

Notwendigkeit der Gebühren-Anpassung

Die Kosten nach Abzug von Landes- und Kreiszuwendungen sowie der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in der Stadt Hadamar sind in den vergangenen Jahren von 1,87 Mio. Euro (im Jahr 2018) auf voraussichtlich 3,95 Mio. Euro für das kommende Jahr 2026 gestiegen. Damit haben sich die Kosten mehr als verdoppelt. Der Kostenanstieg setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Unter anderem sind gestiegene gesetzliche Anforderungen an die qualitative Betreuung der Kinder, weiterhin die gestiegenen Sach- und Personalkosten sowie die Notwendigkeit, zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen wesentliche Auslöser. Ein weiterer Faktor ist die Tatsache, dass die Stadt Hadamar mit Ausnahme von Niederweyer in jedem Ortsteil eine Betreuungseinrichtung mit einem vollumfänglichen Angebot bietet. In den vergangenen Jahren sind die gestiegenen Kosten überwiegend durch die Stadt Hadamar gedeckt worden. Leider machen sich die geschwächten finanziellen Spielräume bei den Kommunen auch in Hadamar bemerkbar, sodass die Stadtverordnetenversammlung ein breites Paket an Gebühren- und Beitragsanpassungen beschlossen hat, um der gesetzlichen Anforderung einer verursachungsgerechten Finanzierung der Kommunen zumindest in Teilen wieder gerecht zu werden. Nach wie vor gilt, dass die Stadt Hadamar weiterhin keinerlei Beiträge für die Betreuung von allen Ü3 Kindern in den ersten 6 Stunden erhebt. Ferner ist zu betonen, dass auch die Beiträge für die darüberhinausgehenden Betreuungszeiten sowie für alle U3-Kinder bei Weitem nicht kostendeckend erhoben werden und weiterhin durch die Stadt Hadamar mitgetragen werden.