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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 7/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Nutzungsänderungen für die Grünschnittsammelstelle

Die großzügige Möglichkeit, kostenlos Grünschnitt auf der Grünschnittsammelstelle in der Nähe des Hadamarer Freibades zu entsorgen, wird leider allzu oft ausgenutzt.

Die Stadt Hadamar stellt immer mehr fest, dass Grünschnitt von Auswärtigen sowie Gewerbetreibenden angeliefert wird. Insbesondere Gewerbetreibende liefern Grünschnitt in nicht haushaltsüblichen Mengen ab. Dies führt dazu, dass die Sammelstelle überfüllt ist und unser Entsorger mit dem Abtransport nicht nachkommt. Zeitweise musste sogar die Schließung der Grünschnittsammelstelle in Betracht gezogen werden. Um dem entgegenzuwirken und unseren eigenen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin diesen hoch geschätzten Service zu bieten, gelten ab dem 01.03.2024 neue Nutzungsbedingungen. Eine Anlieferung von Grünschnitt für Halter von kreisfremden Kennzeichen oder die Anlieferung durch Firmenfahrzeuge ist künftig nur noch mit Berechtigungsschein und unter Vorlage des Personalausweises möglich. Nur so kann festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um Berechtigte handelt. Dieses Verfahren ermöglicht Ortsansässigen, einen Gewerbetreibenden mit der Anlieferung von privatem Grünschnitt zu beauftragen. Der Berechtigungsschein kann in der Stadtverwaltung Hadamar unbürokratisch beantragt werden und gilt für das laufende Kalenderjahr. Sie erhalten den Berechtigungsschein beim Bauamt der Stadt Hadamar unter der Tel.-Nr. 06433-89-134 oder unter bauamt@stadt-hadamar.de.

Für private Anlieferer mit Limburger (LM) oder Weilburger (WEL) Kfz-Kennzeichen ändert sich nichts.

Ab 01.03.2024 gilt für gewerbliche Fahrzeuge und Fahrzeuge mit kreisfremden Kennzeichen:

  • Eine Anlieferung ist nur noch mit einem Berechtigungsschein der Stadt möglich.

Für alle Nutzer gilt weiterhin:

  • Die Abgabe von Grünschnitt ist pro Anlieferungstag auf max. 4 cbm begrenzt.
  • Es dürfen Gras-, Hecken- und Baumschnitt, Laubblätter sowie reine Gartenabfälle abgeladen werden (keine Wurzeln von Bäumen).
  • Die Anlieferungen müssen frei von Fremdstoffen sein. Es sind keine Anhaftungen von Erde und/ oder Steinen zulässig.
  • Außerhalb der Öffnungszeiten ist keine Anlieferung möglich.
  • Keine Anlieferung von Pflanzenteilen, die vom Buchsbaumzünsler oder Eichenprozessionsspinner befallen sind.
  • Kartons, Säcke oder sonstige Transportbehälter sind wieder mitzunehmen.
  • Verstöße gegen vorgenannte Bedingungen werden rechtlich geahndet.