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Amts- und Mitteilungsblatt für das Hadamarer Land
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Hadamar für das Haushaltsjahr 2026/2027

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025, (GVBI. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung am 27. November 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 wird

im Ergebnishaushalt:

im ordentlichen Ergebnis

2026

2027

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

32.407.556,00 €

32.421.213,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

32.237.235,00 €

32.161.662,00 €

mit einem Saldo von

170.321,00 €

259.551,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 €

0,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 €

0,00 €

mit einem Saldo von

0,00 €

0,00 €

insgesamt mit einem Überschuss von

170.321,00 €

259.551,00 €

im Finanzhaushalt:

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.088.154,00 €

1.096.683,00 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

314.820,00 €

86.820,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.419.600,00 €

16.074.600,00 €

mit einem Saldo von

-8.104.780,00 €

-15.987.780,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

8.046.630,00 €

15.951.249,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.210.004,00 €

1.240.152,00 €

mit einem Saldo von

6.836.626,00 €

14.711.097,00 €

unausgeglichen

-180.000,00 €

-180.000,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird im Haushaltsjahr 2026 auf 8.046.630,00 € und im Haushaltsjahr 2027 auf 15.951.249,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2026 auf 22.468.535,00 € (für die Haushaltsjahre 2027: 12.266.440,00 €, 2028: 8.075.727,00 €, 2029: 468.942,00 € und 2030: 1.660.426,00 €) und 2027 auf 3.328.970,00 € (für das Haushaltsjahr 2028) festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Für das Haushaltsjahr

2026

2027

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

405 v. H.

405 v. H.

405 v. H

405 v. H.

2. Gewerbesteuer

400 v. H.

400 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Haushaltsvermerke regeln die Ausführung des Haushaltes.

Hadamar, 07. Februar 2026

Der Magistrat der Stadt Hadamar
Michael Ruoff, Bürgermeister