Am Samstag, dem 14.03.2026 um 20:00 Uhr finden in Steinbach, im Sportlerheim an der Mehrzweckhalle, gemäß § 17 der Feuerwehrsatzung der Stadt Hadamar vom 27.06.2014 die diesjährige Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hadamar-Steinbach und gemäß § 9 der Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Steinbach 1913 e. V. vom 11.03.2017 die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Steinbach 1913 e. V. statt. Hierzu laden wir Sie/Euch herzlich ein.
Gemeinsame Tagesordnungspunkte | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden und den Wehrführer |
| 2. | Totenehrung / Gedenken der Verstorbenen |
Tagesordnungspunkte Hauptversammlung | |
| 3. | Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung |
| 4. | Jahresbericht des Wehrführers |
| 5. | Jahresbericht des Jugendfeuerwehrwarts |
| 6. | Jahresbericht des Brandschutzfrüherziehers |
| 7. | Jahresbericht der Kinderfeuerwehrwartin |
| 8. | Wahl eines Wahlleiters |
| 9. | Wahlen für den Bereich: Einsatzabteilung |
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| 9.1 Wahl zweier stellvertretender Wehrführer |
| 10. | Ernennung des stellvertretenden Jugendfeuerwehrwarts |
Tagesordnungspunkte Mitgliederversammlung | |
| 11. | Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung |
| 12. | Jahresbericht des Vorsitzenden |
| 13. | Bericht des Kassierers |
| 14. | Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassierers sowie des gesamten Vorstandes |
| 15. | Wahl eines Wahlleiters |
| 16. | Wahlen für den Bereich: Verein Freiwillige Feuerwehr Hadamar-Steinbach |
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| 16.1 Wahl stellvertretender Schriftführer |
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| 16.2 Wahl von zwei Kassenprüfern für das Jahr 2026 |
| 17. | Grußworte der Gäste |
| 18. | Ehrungen / Beförderungen / Ernennungen |
| 19. | Anträge an die Versammlung |
| 20. | Verschiedenes |
Anträge zu dem Tagesordnungspunkt 19 sind bis zum 07.03.2026 beim Wehrführer oder Vorsitzenden einzureichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist (§ 17 Abs. 4 i. V.m. § 16 Abs. 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hadamar bzw. § 11 Abs. 1 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Steinbach 1913 e. V.).
Für den Vorstand