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Bouser Echo
Ausgabe 10/2025
Seite 5
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JHV-Tagesordnung 2024

Verein der Hundefreunde e.V. Bous

Am Dillmannsborn

66359 Bous

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Verein der Hundefreunde Bous e.V. und Sparte „DVG,,

Sehr geehrtes Mitglied,

gemäß unserer Satzung findet am So. den 23.03.2025 um 17.00 im Vereinsheim unsere ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der ich dich herzlich einlade. Anträge sind schriftlich bis zum 09.03.2025 beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Totenehrung

3.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

4.

Mitgliederehrungen

5.

Jahresberichte Verein der Hundefreunde und Sparte „ Hundesport im DVG „

• 1.Vorsitzender

Andreas Pawelkiewicz

• Übungswart

Petra Leuck

• Kassiererin

Carla Pawelkiewicz

• Kassiererin(DVG)

Carla Pawelkiewicz

• Heimwartin

Anne Schmitt-Horns

• Obmann Agility

George Haider

• Kassenprüfer

Leo Stefan Schmitt/Erich Hey

6.

Aussprache zu den Berichten

7.

Entlastung der Heimwartin und der Kassiererin Vorstand Hundefreunde

8.

Entlastung des übrigen Vorstandes Hundefreunde

9.

Entlastung der Kassiererin Sparte „Hundesport im DVG“

10.

Entlastung des übrigen Vorstandes Sparte „Hundesport im DVG“

11.

Wahl eines Versammlungsleiters

12.

Wahl des Vorstandes Verein der Hundefreunde Bous

• 1.Vorsitzender

• 2.Vorsitzender

• Übungswart

• Kassierer

• 2 Kassierer

• Heimwart

• Schriftführer

• Platzwart

• Jugendwart

• Beisitzer

• Beisitzer

13

Wahl des Vorstandes Sparte Hundesport im DVG

• Vorsitzender

• Kassierer

• Schriftführer

14

Satzungsänderung Anlage 1

15

Wahl der Kassenprüfer

16

Anträge

17

Verschiedenes

1. Vorsitzender

Andreas Pawelkiewicz, Tel. 06834/770302

Änderung 2025:

Alt:

§ 11

Vorstand im Sinne des § 26 Bürgerlichen Gesetzbuches sind der 1. Vorsitzende und der 1. Ausbildungswart, ein jeder von ihnen vertritt den Verein allein.

§ 12

Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus:

1)

dem Vorstand gem. § 11 (1. Vorsitzender, 1. Ausbildungswart),

2)

deren Vertreter (2. Vorsitzender, 2. Ausbildungswart),

3)

dem Schriftführer

4)

dem Kassierer und deren Vertreter

5)

dem Jugendwart, dem Heimwart,

6)

dem Platz und Gerätewart und zwei Beisitzer

Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend und wenn alle Vorstandsmitglieder von dem Stattfinden der Sitzung rechtzeitig verständigt worden sind.

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Wählbar zum Vorstand sind alle Mitglieder. Der Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.

Neu:

§ 11

Vorstand im Sinne des § 26 Bürgerlichen Gesetzbuches sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzenden, ein jeder von ihnen vertritt den Verein allein.

§ 12

Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus:

1)

dem Vorstand gem. § 11 (1.Vorsitzender, 2. Vorsitzender)

2)

dem Schriftführer

3)

dem Kassierer und dessen Vertreter

4)

dem Heimwart

Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend und wenn alle Vorstandsmitglieder von dem Stattfinden der Sitzung rechtzeitig verständigt worden sind.

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Wählbar zum Vorstand sind alle Mitglieder. Der Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.

§ 12.1

Der Gesamte Vorstand setzt sich zusammen aus:

1)

dem Vorstand gem. § 11 (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender)

2)

dem 1. Ausbildungswart und dem 2. Ausbildungswart

3)

dem Schriftführer

4)

dem Kassierer und deren Vertreter

5)

dem Jugendwart

6)

dem Heimwart,

7)

dem Platz und Gerätewart

8)

einer durch die Mitgliederversammlung beliebig gewählten Anzahl Beisitzer

9)

zwei Ehrenmitgliedern