Bebauungsplanverfahren „Ober dem Steinernen Kreuz: Abschnitt A“ in der Gemeinde Bous
Der Rat der Gemeinde Bous hat am 23.11.2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans „Ober dem Steinernen Kreuz Abschnitt A“ beschlossen.
Der Beschluss über die Einleitung der Satzungsverfahren zum Bebauungsplan wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Planungserfordernis:
Mit o.g. Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen geschaffen werden. Das Plangebiet schließt sich an das bereits bestehende Baugebiet „Links der Höhenstraße“ an.
Für den Bereich entlang der Straße existiert bereits ein alter Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1963, dieser wird geändert und in nördlicher Richtung erweitert.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bous ist die Fläche bereits als geplante Wohnbaufläche dargestellt, der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Zu gegebener Zeit wird auch die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Hierzu wird dann gesondert eine Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Bous erfolgen.
Der Geltungsbereich ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen: