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Bouser Echo
Ausgabe 15/2026
Seite 3
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Richtlinien_Pflegemedaille

Pflegemedaille des Saarlandes

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Bewältigung des Pflegealltags. sind Angehörige eine wichtige und unerlässliche Stütze. Mit der "Pflegemedaille des Saarlandes" will die Saarländische Landesregierung auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam machen und das ehrenamtliche Engagement würdigen.

Fast drei Viertel der Pflegebedürftigen im Saarland, die Leistungen nach der Pflegeversicherung erhalten, werden zu Hause gepflegt, davon der größte Teil ohne Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Wer einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut und ihm damit ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglicht, erfüllt eine wichtige Aufgabe, die aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken ist. Er trägt entscheidend dazu bei, dass Menschlichkeit und Miteinander ihren Platz haben. Dieses Engagement verdient gesellschaftliche Anerkennung.

Mit der Pflegemedaille können Personen im Saarland ausgezeichnet werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben oder dies immer noch tun.

Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus. Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, der Landesseniorenbeirat, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfegruppen, Kommunen und Landkreise sowie jede Bürgerin und jeder Bürger.

Meine herzliche Bitte daher an Sie: Nennen Sie uns aus Ihrem Bekannten-, Familien- und Freundeskreis Personen, die seit über 5 Jahren Angehörige pflegen. Diese haben die Auszeichnung für ihr Engagement verdient. Anträge für 2026 sind bis spätestens 01. September 2026 beim Referat G2 des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Mainzer Straße 34, 66111 Saarbrücken, einzureichen.

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Fragen ist Frau Petra Lorch, Tel. 0681/5013483 oder E-Mail: p.lorch@soziales.saarland.de.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Magnus Jung

Richtlinien zur Verleihung der Pflegemedaille des Saarlandes

Die Pflegemedaille der Saarländischen Landesregierung wird von der Sozialministerin/des Sozialministers des Saarlandes überreicht. Mit ihr soll auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht und ihnen auch öffentlich gedankt werden.

Es können Personen ausgezeichnet werden, die ihren Wohnsitz im Saarland haben und einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen im häuslichen Bereich unentgeltlich über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung ebenso wenig aus, wie kürzere Unterbrechungen der Pflege. Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Vorschlagsberechtigt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Bürgermeister/innen und Ortsvorsteher/innen, die privaten Verbände der Senioren- und Behindertenhilfe, der Landesseniorenbeirat, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise und jede natürliche Person. Eingereicht werden können die Vorschläge beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (Adresse s. unten). Der Vorschlag sollte auf einer Din A 4 Seite kurz die vorgeschlagene Person und ihren Pflegeeinsatz beschreiben.

Siehe auch das Antragsformular oben, das als Download auf www.pflegemedaille.saarland.de verfügbar ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ihre Vorschläge richten Sie bitte an:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit,

Abteilung G/Referat G2

z. H. Frau Petra Lorch

Mainzer Straße 34

66111 Saarbrücken

Telefon: (0681) 501 – 3483