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Bouser Echo
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:

1.

Die Zufahrtsstraße zur Südwesthalle wird halbseitig gesperrt.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gilt für den 09.05.2026. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 24 StVG i. V.m. § 49 StVO geahndet.

66359 Bous, den 05.05.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Stefan Louis