Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:
1. | Die Zufahrtsstraße zur Südwesthalle wird halbseitig gesperrt. |
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gilt für den 09.05.2026. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 24 StVG i. V.m. § 49 StVO geahndet.