Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
Feststellung des Ergebnisses 2023 der Haushaltsrechnung für die Gemeinde Bous gem. § 101 Abs. 1 KSVG:
A. Feststellung der Jahresrechnung 2023
Die Jahresrechnung wird mit folgenden Endsummen festgestellt:
| Euro | |
| Ergebnisrechnung: | |
| Summe der Erträge: | 13.571.198,17 |
| Summe der Aufwendungen: | 14.652.340,65 |
| Jahresergebnis: | -1.081.142,48 |
| Finanzrechnung: | |
| Summe der Einzahlungen: | 13.435.151,04 |
| Summe der Auszahlungen: | 16.586.657,69 |
| Bestand an Finanzmitteln am Ende des Jahres: | +4.980.049,43 |
| Bilanz: | |
| Bilanzsumme zum 31.12.2023 | 51.477.891,17 |
B. Feststellung des Jahresergebnisses:
| Der Jahresfehlbetrag wird festgestellt gem. § 101 Abs. 2 KSVG in Höhe von: | 1.081.142,48 € |
C. Verwendung des Jahresüberschusses:
Der Jahresfehlbetrag ist gemäß § 82 Abs. 3 S.3 KSVG durch die Ausgleichsrücklage zu decken.
D. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023:
Bürgermeister Stefan Louis sowie die beiden Beigeordneten Nathalie Käufer und Jutta Fellinger wird gem. § 101 Abs. 3 KSVG Entlastung erteilt.
Die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses des Rechenschaftsberichts und des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Bous erfolgt gem. § 101 Abs. 3 KSVG
in der Zeit vom 05. - 19.01.2026
zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus Bous in Zimmer 14 (Stabstelle), Saarbrücker Str. 120.