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Die Reinigung der Straßenrinnen ist eine wichtige Aufgabe zur Vermeidung von Überschwemmungen bei Starkregen.
Durch die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Bous wurde die Reinigungspflicht sowohl der Gehwege als auch der Straßenrinnen auf die Eigentümer der an Straßen anliegenden Grundstücke übertragen.
Der gereinigte Kehrricht und Schlamm darf nicht in die Kanalisation gekehrt werden, sondern muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder.
Ich bitte alle Bouser Bürger und Bürgerinnen ihrer Verpflichtung zur Reinigung der Straßenrinnen und Bürgersteige nachzukommen.
Durch die Ortspolizeibehörde werden in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchgeführt.