Das Parken als auch das Halten auf dem Gehweg ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für motorisierte Zweiräder.
Die StVO sieht vor, dass die Fahrbahn den Kraftfahrzeugen und der Gehweg den Fußgängern vorbehalten sein soll. Dies sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Vielen Autofahrern ist häufig gar nicht bewusst, dass das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist. Es ist auch ein Irrglaube, dass das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, wenn man noch einen Durchgang für Fußgänger frei lässt. Aus Bequemlichkeit wird dann gerade in Wohngebieten oder in der Innenstadt auf dem Bürgersteig geparkt- meist zum Ärger der Fußgänger.
Beim Parken auf der Straße ist zu beachten, dass die Restfahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen muss.
Die Fußgänger möchten, genau wie Autofahrer auch, schnell von A nach B gelangen. Damit dies möglich ist, muss Ihnen die Gelegenheit gegeben werden, langsamere Passanten, die vor ihnen laufen, überholen zu können, sowie andere Fußgänger, die ihnen entgegenkommen, einfach passieren zu lassen.
Viele Menschen sind auf die uneingeschränkte Nutzung des Gehweges angewiesen. Hierzu gehören inbesondere Kinder sowie die Nutzer von Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator. Aufgrund der zu beobachtenden massiven Missachtungen des Parkverbots auf Gehwegen werden in der Zukunft verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Des Weiteren sind die Gehwege häufig nicht für die Belastung durch das hohe Gewicht von Fahrzeugen ausgelegt, was dazu führen kann, dass unterirdische Leitungen Schaden nehmen können.
Aus diesen Gründen wird für das unrechtmäßige Parken auf dem Gehweg eine Strafe fällig. Das Bußgeld beträgt grundsätzlich mindestens 55,00 €. Wenn das Parken auf dem Gehweg mit einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer einhergeht, kann die Geldbuße jedoch auf 80,00 € erhöht werden.
Meist bekommen Sie für Parkverstöße zunächst ein Verwarnungsgeldangebot, welches umgangssprachlich auch Knöllchen oder Strafzettel genannt wird. Überweisen sie das Verwarngeld nicht fristgemäß oder unterlassen sie die Zahlung, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Hierdurch fallen weitere Kosten an.