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Bouser Echo
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung

wird aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs während der 9. Bouser Mai-Sause vom 29.05.2026 bis zum 31.05.2026 folgendes angeordnet:

1.

Die Veranstaltungsfläche in der Kirchstraße, Winkelstraße und Hohlstraße wird für den Straßenverkehr voll gesperrt.

2.

Die Derler Straße wird ab Einmündung Burgstraße halbseitig gesperrt und zur Sackgasse erklärt.

3.

Die Bieweilerstraße ist entgegengesetzt zu befahren und wird zur Sackgasse erklärt.

4.

In der Tannenstraße wird Absolutes Haltverbot angeordnet.

5.

Im Einmündungsbereich der Friedrichstraße zur Griesborner Straße wird Absolutes Haltverbot angeordnet.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in

Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

66359 Bous, den 26.05.2026
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Stefan Louis