Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung
wird aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs während der 9. Bouser Mai-Sause vom 29.05.2026 bis zum 31.05.2026 folgendes angeordnet:
| 1. | Die Veranstaltungsfläche in der Kirchstraße, Winkelstraße und Hohlstraße wird für den Straßenverkehr voll gesperrt. |
| 2. | Die Derler Straße wird ab Einmündung Burgstraße halbseitig gesperrt und zur Sackgasse erklärt. |
| 3. | Die Bieweilerstraße ist entgegengesetzt zu befahren und wird zur Sackgasse erklärt. |
| 4. | In der Tannenstraße wird Absolutes Haltverbot angeordnet. |
| 5. | Im Einmündungsbereich der Friedrichstraße zur Griesborner Straße wird Absolutes Haltverbot angeordnet. |
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in
Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.