Nachdem die Wahl zum Integrationsbeirat in der Gemeinde Bous aufgrund fehlender Wahlvorschläge abgesagt werden musste, soll nun ein Integrationsbeauftragter/eine Integrationsbeauftragte für die Dauer von 5 Jahren benannt werden.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Ein Integrationsbeauftragter fördert das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, indem er lokale Integrationsstrategien entwickelt, als Ansprechpartner fungiert und Netzwerke zwischen Verwaltung, Ehrenamt und Betroffenen koordiniert. Sie beraten Politik und Verwaltung und arbeiten am Abbau von Integrationshemmnissen.
Wer kann zum Integrationsbeauftragten benannt werden?
Einwohnerinnen und Einwohner,
| 1. | die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, |
| 2. | die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, |
| 3. | die Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler sind oder |
| 4. | die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben. |
Sie haben Interesse an der Tätigkeit?
Dann bewerben Sie sich bis zum 31.07.2026 unter: wahlamt@bous.de
Sie haben noch Fragen zu der Tätigkeit?
Ansprechpartner:
Frau Kornke, Leitung Fachbereich 1, Rathaus, Saarbrücker Straße 120, Bous, Zimmer 24.
06834/83125