Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung werden hiermit anlässlich der Veranstaltung „Bouser Kirmes“ der Marktplatz sowie Teile der Mannesmannstraße für den gesamten Straßenverkehr gesperrt.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.