Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs auf dem Parkplatz in der Leipziger Straße folgendes angeordnet:
| 1. | Die Parkflächen sind gemäß beigefügtem Lageplan neu zu markieren. |
| 2. | Die mit Verkehrsrechtlicher Anordnung vom 30.11.2004 angeordnete Parkbeschränkung (werktags 08-18 h, 1 Std.) wird aufgehoben. |
Eine Überprüfung der örtlichen Verkehrsverhältnisse hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die angeordnete Parkbeschränkung nicht mehr vorliegen.
Diese Anordnung tritt mit der Rücknahme der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.