Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung werden aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs anlässlich der „Bouser Kirmes“ der Marktplatz sowie Teile der Mannesmannstraße und Friedrich-Ebert-Straße für den gesamten Straßenverkehr gesperrt.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.