Dem nachfolgendem Mitbürger spreche ich anlässlich seines Geburtstages meine herzlichsten Glückwünsche aus:
Herr Reinhard Kurz zur Vollendung des 87. Lebensjahres am 29.06.2024
Aufgrund der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung kann eine Veröffentlichung unter der Rubrik "Wir gratulieren" nur noch erfolgen, wenn hierfür eine schriftliche Zustimmung der Betroffenen vorliegt.
Die Altersjubilare werden diesbezüglich angeschrieben mit der Bitte, das dem Schreiben beigefügte Antwortformular ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden. Ein Rückumschlag wird ebenfalls beigelegt.