Titel Logo
Bouser Echo
Ausgabe 28/2023
Seite 9
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die Bouser Ortseingangstafeln

dürfen durch Vereine und gemeinnützige Institutionen kostenfrei genutzt werden, wenn ….

-

eine Genehmigung nach vorheriger Anmeldung (4 Wochen, in Ausnahmefällen natürlich auch kurzfristiger) vorliegt

-

keine vorherige Buchung vorliegt und sich die Präsenzzeit überschneidet

-

die Tafeln durch das Anbringen der Werbung nicht beschädigt wird

-

kein Plakat geklebt wird (erlaubt sind Tafeln und Planen / Banner) in der Größe der möglichen Werbefläche

-

die Werbung innerhalb der erlaubten Zeit erfolgt und durch Eigeninitiative zeitgerecht entnommen wird

Unberechtigt und nicht genehmigte Plakate, Banner und Werbungen werden durch die Gemeinde Bous kostenpflichtig eingezogen. Unabhängig der Kosten der Entnahme (durch den Betriebshof) wird ein Bußgeldverfahren wegen „wildem Plakatieren“ eingeleitet.

Die kostenfreie Genehmigung beantragen Sie bitte per eMail an r.laschet@bous.de (Gemeinde Bous, Herr Laschet, Tel: 83114) – die Genehmigung erfolgt ebenso auf dem elektronischen Weg.